Vorschriften für die käseherstellung

Der Pecorino Toscano wird unter Einhaltung der Produktionsvorschriften hergestellt, die sicherstellen, dass das Produkt alle Voraussetzung für die Verleihung des Kennzeichens „D. O. P.“ (g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung) erfüllt. Nur der Käse, der gemäß den Produktionsvorschriften des Pecorino Toscano g. U. hergestellt, gereift, verpackt und vertrieben wird, darf als solcher bezeichnet werden und kann dem Verbraucher die hervorragende Qualität garantieren. Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Pecorino Toscano“ ist einem weichen oder halbfesten Käse vorbehalten, der ausschließlich aus Schafmilch aus der Toskana sowie den Gemeinden Allerona und Castiglione del Lago in Umbrien und den Gemeinden Acquapendente, Onano, San Lorenzo Nuovo, Grotte di Castro, Gradoli, Valentano, Farnese, Ischia di Castro, Montefiascone, Bolsena und Capodimonte im Latium (Artikel 1, 2 und 3 der Produktionsvorschriften für Pecorino Toscano) hergestellt wird.